AGB für die Vermietung des Ferienhauses Weissen

§1 Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen bindenden Vertrag zwischen Dieter Heinrich, Am Taubenbühl 4, 82449 Uffing (im Nachfolgenden Vermieter oder wir genannt) und einem Gast des Ferienhauses in Weißen (im nachfolgenden Mieter oder Gast genannt) dar. Es handelt sich dabei um einen Mietvertrag, der durch Nutzung der Buchungsfunktion dieser Webseite oder auf anderem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zustande kommen kann.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
3. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§2 Zahlung

1. Der endgültige Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter den Betrag auf der vom Vermieter erhaltenen Rechnung vollständig bezahlt hat.
2. Die Zahlung kann nur per Überweisung erfolgen. Eine Zahlung vor Ort ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
3. Die Zahlung des gesamten Betrags soll bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Vermietung erfolgen. Sollte die Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingetroffen sein, behält sich der Vermieter vor, die Vermietung der Wohnung zu stornieren, was auch ohne Ankündigung geschehen kann. Allerdings werden wir uns im Normalfall darum bemühen, den Mieter vorher zu kontaktieren.

§3 Leistungen

1. Der Vermieter verpflichtet sich, die in der Buchung bezeichneten Leistungen vertrags- und gesetzesgemäß zu erbringen, insbesondere dem Mieter das Objekt im gebuchten Zeitraum zur alleinigen Nutzung bereitzustellen.
2. Das Objekt wird dem Mieter im gebuchten Zeitraum vermietet. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt ausschließlich für persönliche Urlaubszwecke und höchstens mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl zu nutzen.

§4 Preise und Aufrechnung

1. Der Gesamtpreis wird auf der Webseite vor der Buchung angezeigt. Darin enthalten sind der Aufenthalt im Haus für die angegebene Anzahl von Personen, die Endreinigung, die Bettwäsche, Handtücher, die Nutzung der Waschmaschine und Verbrauchskosten (Wasser, Strom, Heizung).
2. Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.

§5 Anreise und Abreise

1. Am Anreisetag kann der Mieter das Ferienhaus ab 16:00 Uhr beziehen. Eine spätere Anreise ist kein Problem, da die Schlüsselübergabe per Schlüsseltresor erfolgt. Sollte die Wohnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig bereit stehen, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
2. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsseltresor. Wo dieser sich befindet und wie er zu öffnen ist, wird dem Mieter einige Tage vor Anreise per E-Mail mitgeteilt.
3. Am Abreisetag hat der Mieter samt weiteren Gästen die Wohnung bis spätestens 12:00 Uhr zu verlassen. Vor der Abreise muss der Mieter das Haus besenrein hinterlassen, das Geschirr sollte gespült sein oder in die Spülmaschine geräumt und die Elektrogeräte ausgeschaltet werden.
4. Bei der Abreise muss die Haustür abgesperrt und alle Fenster und Außentüren (wie die Balkontür) geschlossen sein, der Schlüssel muss im verschlossenen Schlüsseltresor hinterlassen werden.

§6 Stornierung

1. Im Falle einer Stornierung hat der Gast diese dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Eingang dieser Mitteilung beim Vermieter.
2. Im Falle einer Stornierung hat der Gast den in der Preisaufstellung als "Preis für das Haus" bezeichneten Betrag zu zahlen. Für nicht im Haus verbrachte Tage entfällt der Preis für Nebenkosten (als "Preis pro Erwachsener oder pro Jugendlicher" bezeichnet):

3. Bei Kündigung des Mietvertrags von Seiten des Vermieters beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des gezahlten Mietpreises. Der Vermieter behält sich vor, den Mietvertrag zu kündigen, sofern außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Vermietung nicht zulassen.
4. Nach Mietbeginn kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos aufheben, sofern der Mieter sich vertragswidrig verhält.

§7 Hausordnung

1. Der Gast ist dazu verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten.
2. Während der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr ist die Nachtruhe zu wahren.
3. Ins Haus dürfen keine Haustiere mitgebracht werden.
4. Es ist nicht gestattet, im Haus zu rauchen. Das Rauchen außerhalb des Hauses ist möglich, etwa auf der Terasse.
5. Der Gast hat das überlassene Ferienhaus und Inventar pfleglich zu behandeln.
6. Während des Aufenthalts ist der Gast selbst dazu verpflichtet, für die Reinigung des Hauses und des Grundstücks nach eigenem Ermessen zu sorgen. Dazu zählt etwa auch Schneeräumen im Winter und die Entfernung von Laub oder Äpfeln aus der Einfahrt. Eine Reinigung von Haus oder Grundstück durch den Vermieter erfolgt während eines Aufenthalts nicht.

§8 Haftung

1. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sofern Störungen oder Mängel vorliegen, sind diese dem Vermieter durch den Mieter schnellstmöglich mitzuteilen. Wir als Vermieter werden uns in diesem Fall bemühen, das Problem zu beheben.
2. Die Garage und die Einfahrt können zum Abstellen von PKWs genutzt werden. Durch Abstellen eines Fahrzeugs kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an abgestellten Autos.
3. Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Sachen des Gastes. Diese gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in der Ferienwohnung verwahrt oder hinterlässt.
4. Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden an Haus und Inventar. Bei kleineren Schäden sind wir normalerweise bereit, nach eigenem Ermessen aus Kulanz auf Schadensersatzansprüche zu verzichten. In jedem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, von ihm verursachte oder festgestellte Schäden dem Vermieter unverzüglich zu melden.

§9 Schlussbestimmungen

1. Änderungen an dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Mieter sind unwirksam.
2. Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Marktoberdorf in Deutschland. Zuständiger Gerichtsstand ist das Amtsgericht Kaufbeuren.
4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.